Wir benötigen zuerst den von Ihnen ausgefüllten Finanzierungsantrag sowie einige Unterlagen über die zu finanzierende Immobilie und Ihre Einkommensverhältnisse. Welche Unterlagen dies sind, können Sie der letzten Seite unseres Finanzierungsantrags entnehmen.
Telefon oder auch schriftlich. Wir empfehlen Ihnen aber auf jedem Fall, ein für Sie völlig unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Berater zu führen.
Verbindliche Angebote unterbreiten wir Ihnen gern, wenn Sie uns den vollständigen Finanzierungsantrag samt den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie sich mit uns zu einem Beratungsgespräch zusammen setzen und wir so direkt alle wesentlichen Daten erfassen können.
Dieses ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Die wesentlichen Unterlagen finden Sie im Anhang zum Darlehensantrag. Ergänzende Unterlagen werden individuell mit dem Finanzierungsvorschlag und dem Angebot angefordert.
Ihren Finanzierungsantrag samt den beigefügten Unterlagen werden wir nach dem Eingang innerhalb eines Arbeitstages prüfen. Nachdem eventuell bestehende Fragen mit Ihnen abgeklärt worden sind, erhalten Sie von uns umgehend Ihr verbindliches Angebot mit den tagesaktuellen Konditionen.
Ab dem Versand haben Sie, je nach finanzierendem Institut die folgenden drei bis fünf Werktage Zeit, uns gegenüber die Annahme dieses Angebotes zur Sicherung der Konditionen schriftlich zu erklären. Auf Grund der kurzen Annahmefrist empfehlen wir Ihnen, uns die Annahmeerklärung vorab per Email zu übermitteln.
Anschließend werden wir die uns vorliegenden Unterlagen sowie Ihre Annahme an den von Ihnen genannten Darlehensgeber weiterreichen. Von dort erhalten Sie nach kurzer Zeit die endgültige Zusage in Form eines Darlehensvertrages mit den vereinbarten Konditionen.
Die Vertragserstellung kann gelegentlich durch besondere Umstände etwas länger dauern. Um uns dennoch für eine möglichst schnelle und reibungslose Betreuung Ihrer Finanzierung einsetzen zu können, bitten wir Sie, uns bereits im Finanzierungsantrag den von Ihnen gewünschten Auszahlungstermin zu nennen.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss des Darlehensvertrages noch die grundbuchlichen Sicherheiten zur Auszahlung des Darlehens geschaffen werden müssen. Hierfür sollten Sie vorsichtshalber einen Zeitraum von etwa vier bis sechs Wochen – gerechnet ab der Antragstellung – einplanen. Wesentlich wird diese Zeitdauer von Ihrer Mitwirkung und der Schnelligkeit des von Ihnen beauftragten Notars und des zuständigen Grundbuchamtes beeinflusst. Eine Auszahlung in weniger als vier Wochen, ab der Antragstellung, können wir nur in Ausnahmefällen gewährleisten.
KfW-Darlehen sind oftmals sehr zinsgünstige Förderdarlehen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an private Immobilienkäufer und Bauherren vergeben werden. Allerdings werden mit diesen Förderkrediten keine kompletten Immobilienfinanzierungen getätigt. Sie dienen in der Regel als ergänzende Bausteine zur hauptsächlichen Finanzierung.
Bei Neubauten (eventuell auch bei An- oder Ausbauten) wird das Darlehen grundsätzlich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ohne Zinsaufschläge in bis zu sieben Teilbeträgen, entsprechend dem Baufortschritt, ausgezahlt. Soll hiervon abgewichen werden, teilen Sie uns dies unbedingt mit. Gegebenenfalls ist auch ein Darlehensgeber auf Grund besonderer Umstände (beispielsweise im Fall von Sonderkontingenten) nicht bereit, sieben Teilauszahlungen zuzulassen. Wir werden Sie hierauf jedoch gesondert hinweisen. Für diese Teilauszahlungen fallen keine Kosten an.
Ihre persönlichen Daten behandelt die Schüßler-BauFinanz streng vertraulich. Selbstverständlich werden sie nicht an Dritte – außer das Finanzierungsinstitut – weitergegeben, sondern nur in Ihrem Sinne und nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.
Im Zuge des Kaufs einer Immobilien treten Sie automatisch in die bereits bestehende Gebäudeversicherung ein (vgl. § 69 VVG). Diese Gebäudeversicherung können Sie aber innerhalb von einem Monat nach der grundbuchlichen Eigentumsumschreibung mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode kündigen (vgl. § 70 VVG). Anschließend können Sie eine neue Versicherung bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen.Um die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie auszunutzen, empfehlen wir Ihnen eine Kündigung frühestens zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode.Der Kauf bzw. Verkauf sollte der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. (vgl. § 71 VVG)
Wir vermitteln die tagesaktuell günstigsten Zinssätze, die uns von den BAnken über unsere Servicepartner mitgeteilt werden. Den für Ihre Anfrage ermittelten Bestzinssatz finden Sie in unserem Finanzierungsvorschlag.
Für Sie als Darlehensnehmer ist unser Service völlig kostenlos.
Für die Vermittlung, Prüfung und Abwicklung Ihrer Darlehensanfrage erhalten wir von den finanzierenden Banken eine Provision und gegebenenfalls eine Servicegebühr. Auf Grund der hohen Qualität und Effizienz unserer Abläufe sowie der elektronischen Abwicklung fällt diese Servicegebühr für das Finanzierungsinstitut jedoch erheblich geringer aus als beispielsweise die Abwicklung über die eigene Bankfiliale. Diese Kostenvorteile bei der Abwicklung über die Schüßler-BauFinanz geben unsere Finanzierungspartner an die Kunden der Schüßler-BauFinanz in Form besonders günstiger Konditionen weiter.
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der preisbestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf.
Diese Faktoren sind der Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, der Tilgungssatz, der Beginn und die Höhe der Tilgung sowie der Auszahlungskurs. Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Das Ergebnis ist der Effektivzins, der Ihnen die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und als theoretische Vergleichsgröße dient.Sie können mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen Angeboten allerdings alle preisbestimmenden Faktoren bis auf den Nominalzins identisch sein.
Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich. Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins enthalten sind, wie beispielsweise die Kosten für ein Wertgutachten, Bereitstellungszinsen, Teilvalutierungs- und Kontoführungsgebühren.Wir empfehlen Ihnen daher, neben dem Effektivzins, auch die weiteren Kosten für das von Ihnen gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.
Die monatliche Rate können Sie nach folgender Formel errechnen:
Jährliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 100
Monatliche Rate = Jahresrate : 12
Beispiel: Darlehensbetrag: 200.000 EuroNominalzins: 5 ProzentTilgungssatz: 1 Prozent
Jährliche Rate: 200.000 Euro x (5 + 1) / 100 = 12.000 EuroMonatliche Rate: 12.000 Euro : 12 = 1.000 Euro
Die Laufzeit hängt vom gewählten Tilgungssatz und dem Zinssatz für das Darlehen ab. Je höher der Tilgungssatz und die ersparten Zinsen durch die in den Monatsraten enthaltenen Tilgungsanteile, desto kürzer ist die rechnerische Laufzeit.
Der Nominalzinssatz wird üblicherweise für einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahren fest vereinbart – die sogenannte Zinsfestschreibungszeit, danach kann ein neuer Festzinsabschnitt zu den dann am Markt üblichen Konditionen vereinbart werden.FLEXHYPO bietet auch Laufzeiten von unter 5 und über 20 Jahren an. Kurzfristige Darlehen, sogenannte Zwischenfinanzierungen, können Sie ebenfalls über uns beantragen.
Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit sind Sondertilgungen möglich. Dies muss jedoch bereits zwingend im Rahmen unseres verbindlichen Angebotes an Sie aufgenommen werden. Kennzeichnen Sie daher bitte unbedingt im Finanzierungsantrag, ob und welches Sondertilgungsrecht Sie für Ihr Darlehen wünschen.Für die Sondertilgungsmöglichkeiten können Zinsaufschläge erhoben werden und zwar in Abhängigkeit von der jeweils finanzierenden Bank, der Zinsfestschreibungszeit und dem Beleihungsauslauf. Zum Ende einer jeden vereinbarten Zinsfestschreibungszeit von mehr als zehn Jahren können Sie nach Ablauf von zehn Jahren das Darlehen kostenfrei zur Rückzahlung kündigen. Sie brauchen sich hierbei nur auf den § 489 BGB zu beziehen und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten beachten.
Für Hypothekendarlehen wird generell eine Tilgung von mindestens einem Prozent pro Jahr ab Vollauszahlung vereinbart. Eine Aussetzung der Tilgung ist jedoch möglich, wenn Sie dem Darlehensgeber eine Kapitallebensversicherung, einen Fondsparplan oder einen Bausparvertrag für die Darlehensrückzahlung anbieten. Die Bauspar- bzw. Ablaufsumme der Lebensversicherung muss mit dem Darlehensbetrag übereinstimmen.
Zinsen für die Bereitstellung (in der Regel 0,25 Prozent pro Monat) werden für den Zeitraum zwischen der Darlehenszusage und Auszahlung Ihres Darlehens berechnet. Bei Teilauszahlungen fallen die Bereitstellungszinsen lediglich für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an. Für die ersten drei bis sechs Monate werden von den meisten der mit uns zusammenarbeitenden Kreditinstitute keine Bereitstellungszinsen erhoben. Auf Ihren Wunsch ist eine Verlängerung dieser Frist gegen einen geringen Zinsaufschlag möglich.
Wird das Darlehen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in Teilen ausgezahlt, erheben unsere Bankpartner selbstverständlich keine Gebühren.
Es entstehen Ihnen bei den meisten unserer Bankpartner weder Bearbeitungs-, Schätz- noch Kontoführungsgebühren. Selbstverständlich ist auch unsere Tätigkeit im Normalfall für Sie völlig kostenfrei.